Demo für die Abschaffung des Präventivgewahrsam

Demonstration am 13.11.2022 um 14 Uhr am Wettersteinplatz

Derzeit sitzen 12 Teilnehmer*innen an den Klimaprotesten in der Münchener Innenstadt in sogenanntem Präventivgewahrsam mit einer Dauer von einem Monat. Das Bündnis noPAG fordert die sofortige Freilassung der Inhaftierten. Wer Aktivist*innen einsperrt, beschneidet das Versammlungsrecht. In Zeiten, in denen weltweit Menschen um ihre Freiheitsrechte bangen und kämpfen müssen, darf in Bayern nicht der schleichende Abbau von Grundrechten weiter voran gehen. Seit 2017 gilt in Bayern ein in Deutschland einmaliges Polizeirecht, dass immer wieder vor allem gegen Geflüchtete und Protestierende eingesetzt wird. Die Dauer des bayerischen Präventivgewahrsams bis zu zwei Monaten ist in Deutschland einmalig, ebenso wie die häufige Anwendung gegen der Regierung unliebsame soziale Bewegungen. Selbst die von der bayerischen Staatsregierung eingesetzte PAG-Kommission hat die unverhältnismäßige Dauer des bayerischen Präventivgewahrsams kritisiert. Und bayerische Gerichte haben bereits im Zusammenhang mit den Protesten gegen die IAA die Präventivhaft von Klimaaktivist*innen aufgehoben. Das Bündnis noPAG fordert den bayerischen Innenminister Herrmann auf, die bayerische Polizei anzuweisen, bis auf weiteres auf die Präventivhaft gegen Versammlungsteilnehmer*innen zu verzichten. Das Bundesverfassungsgericht soll sich nunmehr zeitnah mit den seit Jahren anhängigen Klagen des noPAG-Bündnisses und anderer Organisationen gegen die Neufassung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes befassen. Über die Sinnhaftigkeit und die Strategie einzelner Aktionen lässt sich kontrovers diskutieren. Der Versuch jedoch, diese mit Mitteln des Polizeirechts zu kriminalisieren und zu unterdrücken ist nicht nur ein Zeichen von politischer Schwäche sondern auch ein Angriff auf unverzichtbare Grundrechte. Wir bleiben bei unseren Forderungen: Das PAG in seiner Neufassung muss vollständig zurückgenommen und insbesondere der unbestimmte Begriff der „drohenden Gefahr“ als Eingriffsschwelle für drastische Eingriffe in demokratischen Freiheitsrechte abgeschafft werden.