Bündnis noPAG – Pressekonferenz am 29.1.2021 zum Gesetzesentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des PAG

Das Bündnis noPAG lehnt das bayerische Polizeiaufgabengesetz in seiner maßgeblich mit dem PAG- Neuordnungsgesetz beschlossenen Fassung vom 25. Mai 2018 ab. Vertreter*innen des Bündnisses haben gegen das Gesetz Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Seit drei Jahren werden unter Berufung auf das PAG rechtsstaatlich nicht hinnehmbare polizeiliche Maßnahmen wie Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss oder Präventivgewahrsam ohne anwaltliche Vertretung in Bayern umgesetzt. Die grundlegende Kritik an dem Gesetz kann durch die im Dezember 2020 vorgelegten Änderungen nicht ausgeräumt werden. Trotz der Ankündigung Joachim Herrmanns, die Anregungen aus dem Abschlussbericht der PAG-Kommission „1 zu 1“ umzusetzen, wird der aktuelle Gesetzesentwurf dem Kommissionsbericht nur in Teilen gerecht. Das PAG ist ein im Kern verfassungswidriges Gesetz, das die bayerische Polizei mit unverhältnismäßigen und weit ins Gefahrenvorfeld reichenden Befugnissen ausstattet. Diese Befugnisse lehnt das Bündnis ab. Das Bündnis wird den nun beginnenden parlamentarischen Beratungsprozess kritisch begleiten.

Die ausführliche Stellungnahme findet sich hier.

Wir fordern:

  • die im bayerischen Landtag vertretenen Parteien auf, die Neuberatung des PAGs zu nutzen, eine grundlegende Reform des Gesetzes anzugehen, die alle Änderungen am PAG, die seit August 2017 in Kraft sind, zurücknimmt. Dazu gehört insbesondere die vollständige Streichung des Begriffs der „drohenden Gefahr“ aus dem Gesetz und die Rückkehr zum Begriff der „konkreten Gefahr“. Wir fordern die Parteien zudem auf, im konkreten Beratungsprozess insbesondere folgende Änderungen durchzusetzen:
    • Beiordnung eines Anwalts bereits bei der ersten richterlichen Vorführung eines in Präventivgewahrsam genommenen Häftlings
    • Einführung eines Richtervorbehaltes auch bei der polizeilichen Anordnung eines Wohnortwechsels (Verbannung)
    • Aufnahmen von Bodycams dürfen nicht allein der polizeilichen Nutzung überlassen bleiben, sondern müssen auch zur Aufklärung von polizeilichen Übergriffen zur Verfügung stehen. Polizeibeamt*innen dürfen keine Möglichkeit haben, die Kameras im Einsatz ein- bzw. abzuschalten. Beim Einsatz von Bodycams in Wohnungen muss ein Richtervorbehalt eingeführt werden. Die technische Möglichkeit des Prerecording muss abgeschafft werden.
    • Keine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse bei Kontrollen (Identitätsfeststellungen)
  • die Bürger*innen auf, sich an der erneuten Diskussion zum PAG durch aktive Wortmeldungen zu beteiligen und dem breiten Protest der Bevölkerung gegen das PAG Ausdruck zu verleihen. 
  • weitergehende Initiativen zur Stärkung von Bürgerrechten:
    • Individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamt*innen
    • Unabhängiges Kontrollgremium und unabhängige Ermittlungen für Fälle von Polizeigewalt und andere Vergehen (z. B. Racial Profiling)
    • die Untersuchung und konsequentes Vorgehen gegen extrem rechte und rassistische Einstellungen in den Reihen der bayerischen Polizei