PAG führt dazu, dass Menschen ohne Anwalt in Gewahrsam genommen werden dürfen – CSU lügt trotz klarer Faktenlage

Die kontroverse Debatte um die Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes reißt kurz vor der Landtagswahl nicht ab. Während die bayerische Landesregierung dem breiten Widerstand gegen das PAG seit Monaten „Lügenpropaganda“ vorwirft, steht sie selbst in der Kritik Lügen über das neue Gesetz zu verbreiten: Ein bisher wenig thematisierter Fall der Anwendung des neuen PAG in Schweinfurt zeigt, dass die CSU Fehlinformationen verbreitet in der brisanten Frage, ob Menschen aufgrund des PAG wochen- oder sogar monatelang inhaftiert werden können, ohne verpflichtend einen Rechtsanwalt zur Seite zu haben.

Das wird an einem konkreten Fall offenbar: Im Juni wurden in einer Geflüchtetenunterkunft in Schweinfurt mehrere Personen als „Gefährder“ nach dem neuen PAG in Gewahrsam genommen. Die Befürchtungen des Bündnisses noPAG und anderer Kritiker haben sich dabei bewahrheitet: Menschen die aufgrund des neuen PAG in Gewahrsam genommen werden, können sich nicht darauf verlassen von einem Anwalt vertreten zu werden. Das im oben genannten Fall zuständige Amtsgericht Schweinfurt begründet dies mit Bezug auf das PAG: „Die Vorschriften des Artikel 17 fortfolgende im Polizeiaufgabengesetz sehen nicht vor, dass seitens des Gerichts ein anwaltlicher Vertreter beigeordnet werden muss.“ In ihrer Öffentlichkeitsarbeit behauptet die Landesregierung trotzdem weiterhin, dass Betroffene „grundsätzlich entweder auf Antrag oder von Amts wegen einen Rechtsanwalt zur Seite“ gestellt bekommen.

Pressesprecher des noPAG-Bündnisses Fred Heussner sagt hierzu: „Dass das neue PAG derartig krasse Eingriffe in elementare Bürger- und Menschenrechte beinhaltet, ist dramatisch genug. Wenn die Regierung dann auch noch darüber lügt, wird offenbar wie weit die antidemokratische Entwicklung der CSU vorangeschritten ist. In Bayern regiert eine Partei die Grundrechte schleift, Kritiker zu Unrecht diffamiert, und sogar über elementare Prinzipien des Rechtsstaates Unwahrheiten verbreitet. Sie muss dringend abgewählt werden.“ Seine Kollegin, Pressesprecherin Laura Pöhler, fordert: „Noch-Innenminister Herrmann sollte sich bei den zigtausenden Demonstranten entschuldigen. Nicht die Kritiker haben Lügenpropaganda und eine Desinformationskampagne betrieben, sondern er und die CSU im Landtag.“

Pressemitteilung: GFF und NoPAG legen Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Polizeiaufgabengesetz ein

Berlin/München, 5. Oktober 2018 – Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) legt beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweitung polizeilicher Befugnisse im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) ein. Unter den zehn Beschwerdeführer*innen sind neben mehreren Rechtsanwält*innen viele Menschen aus der Zivilgesellschaft. „Das neue Polizeiaufgabengesetz ist deshalb problematisch, weil die Polizei nun schon bei einer nur drohenden Gefahr eingreifen kann. Das kann sie praktisch immer begründen, denn es gibt keine klaren Kriterien für eine ‚drohende‘ Gefahr“, sagte der GFF-Vorsitzende Dr. Ulf Buermeyer am Freitag in München. Wegen des weiten Gefahrenbegriffs sind praktisch alle Menschen, die sich regelmäßig in Bayern aufhalten, potentiell von den neuen Eingriffsbefugnissen betroffen.

Der Freiburger Privatdozent Dr. Mathias Hong und der Münchner Rechtsanwalt Hartmut Wächtler werden die Beschwerde am 6. Oktober 2018 in Karlsruhe im Auftrag der GFF und des Bündnisses „NoPAG“ einreichen. Das Verfahren wird durch die Bürgerbewegung Campact unterstützt.

Die Beschwerdeschrift richtet sich gegen die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, das der Polizei nun sowohl eine Vielzahl an neuen Eingriffsmaßnahmen als auch generell größere Entscheidungsfreiheit einräumt. „Das bayerische Polizeiaufgabengesetz wird zu Recht als das härteste Polizeigesetz seit 1945 bezeichnet “, so Buermeyer weiter. „Es enthält nicht nur hochproblematische Einzelmaßnahmen, wie den Einsatz von Explosivmitteln zur Gefahrenabwehr oder von Staatstrojanern zu Überwachungszwecken, sondern verstößt auch gegen zentrale rechtsstaatliche Grundsätze.“

Die neue Eingriffsschwelle der „drohenden Gefahr“ führt dazu, dass die Polizei präventiv eine Vielzahl an Maßnahmen gegen Personen ergreifen kann, selbst wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von diesen Personen überhaupt irgendetwas droht. So kann sie Menschen außerhalb ihrer Wohnungen durch V-Leute oder Drohnen überwachen lassen, Bildaufnahmen anfertigen und sich Zugriff auf technische Geräte wie Handys und Computer verschaffen. Damit greift sie tief in die Privatsphäre der Betroffenen ein, die sich gegen die Eingriffe kaum wehren können, da sie ohne ihr Wissen erfolgen. „Durch das neue Polizeiaufgabengesetz kann die Polizei wie ein Nachrichtendienst agieren“, sagte Frederick Heussner, Vertreter des NoPAG-Bündnisses.

Die Beschwerdeführer*innen kommen aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft und sind teilweise – so im Falle einer Journalistin und mehrerer Rechtsanwält*innen – auch in ihrer Berufsausübung von den neuen Befugnissen betroffen. Die Änderungen der BayPAG-Novelle reichen so weit, dass praktisch jede*r Opfer der neuen Polizeibefugnisse werden kann, weil niemand ausschließen kann, wissentlich oder unwissentlich in Berührung mit Personen oder Umständen zu gelangen, die der Polizei Anhaltspunkte für eine „drohende Gefahr“ bieten.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich auch gegen die erweiterten Möglichkeiten zum Einsatz von Explosivmitteln wie Handgranaten oder Panzerfäusten. Das Gesetz erlaubt den Explosivmitteleinsatz auch dann, wenn dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit Unbeteiligte ums Leben kommen – wenn es nur dazu dient, einen bewaffneten Angriff zu stoppen, der anders nicht abzuwenden ist. „Der Gesetzgeber erlaubt damit der Polizei, die Leben Unbeteiligter zu opfern, um andere Unbeteiligte zu retten“, kritisierte Buermeyer. „Einer solchen Abwägung von Menschenleben hat das Bundesverfassungsgericht jedoch in seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz bereits eine klare Absage erteilt.“

noPAG und ausgehetzt bringen abermals 40.000 auf die Straße – Vielfalt des bayerischen Widerstands kurz vor der Landtagswahl vereint

Die Demonstration „Jetzt Gilt’s – Gemeinsam gegen die Politik der Angst“ hat am 3. Oktober 2018 40.000 Menschen gegen die Verschärfungen des Polizeirechts und den allgemeinen Rechtsruck auf die Straße gebracht. Diese haben nicht nur bunt und friedlich demonstriert, sondern lautstark und entschlossen ihren Widerstand auf die Straße getragen. Wie angekündigt, ist es den Organisator*innen kurz vor der bayerischen Landtagswahl gelungen, die Proteste der vergangenen Monate zu einem eindrucksvollen Statement zusammenzubringen und den bayerischen Widerstand in seiner Vielfalt abzubilden. Die beiden Demo-Bündnisse #noPAG und #ausgehetzt haben nicht nur erneut Tausende auf die Straße gebracht, sondern diejenigen Akteure versammelt, die zu Symbolen des Widerstands der letzten Monate geworden sind: Mass statt Hass und antifa nt, Sechziger gemeinsam mit Bayern-Fans, Kirchenasyl und Slut Walk, Junge Liberale mit Stattpark Olga. Hedonistische Ausdrücke des Protests von Organisationen wie Polizeiklasse und Love, Beats und Happy Bass sind ebenso präsent wie alarmierende Beiträge von Geflüchteten und anderen von Repression und Rechtsruck betroffenen.

Wie Pressesprecher Fred Heussner sagt: „Mit der vierten Großdemonstration innerhalb weniger Monate ist – weniger als zwei Wochen vor der Landtagswahl – klar, dass die Rede vom ‚Sommer des Widerstands‘ und dem ‚Herbst der Solidarität‘ keine hohlen Phrasen sind. Die Bevölkerung ist nicht länger bereit immer grausamer werdende
Zustände zu ertragen. Was wir brauchen ist ein radikaler Politikwechsel.“ Die den Aufruf zeichnenden Organisationen und Parteien fordern neben der Rücknahme der Änderungen des Polizeiaufgabengesetz unter anderem unabhängige Untersuchungsstellen für Polizeigewalt und andere Vergehen, einen sofortigen Abschiebestopp in Kriegs- und Krisengebiete und dezentrale Unterbringung von Geflüchteten.

Pressesprecherin Laura Pöhler fügt hinzu: „Die Bevölkerung hat wie angekündigt noch einmal kurz vor der Wahl zum Ausdruck gebracht, dass sie sich entschieden gegen autoritären Umbau und Rechtsruck stellen. Nicht nur die CSU, sondern alle bei den Landtagswahlen antretenden Parteien stehen in der Pflicht die Rücknahme des
Polizeiaufgabengesetzes sowie die anderen Demo-Forderungen umzusetzen und endlich einen Kurswechsel einzuleiten. Statt Angst, Hass und Gewalt müssen wir eine Gesellschaft aufbauen, in der Menschenrechte unteilbar sind und vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich.“

Das Bündnis noPAG kündigte bereits während der Demo an, auch über die Landtagswahlen hinaus und unabhängig von deren Ausgang aktiv zu bleiben. Bereits am kommenden Freitag, den 5. Oktober 2018, wird das Bündnis seine gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Polizeiaufgabengesetz vorstellen.